Nein, das gilt an unserer Schule nicht.
Ein paar Beispiele, vielleicht fallen mir demnächst noch mehr ein, dann gibt es Fortsetzungen ;-):
- Lehrer dürfen lügen (und müssen sich nicht dafür entschuldigen), Schüler natürlich nicht und Eltern sicher auch nicht (haben wir aber noch nicht ausprobiert 😉 )
Wir Eltern wurden von einer Lehrerin ganz klar angelogen – sie hat schriftlich etwas behauptet, was nicht gestimmt hat (sie hätte keinem Schüler die Arbeit zurückgegeben, sondern allen Schülern nur die Bewertungsbögen – blöderweise hat uns ein Freund am Abend die kommentierte Arbeit in die Hand gedrückt). Wir haben die Schule mehrmals aufgefordert, dass wir eine Entschuldigung wünschen – was vehement abgelehnt wurde. - Die Direktoren dürfen respektlos mit Eltern umgehen (und müssen sich nicht dafür entschuldigen), Schüler dürfen aber nicht respektlos mit anderen sein (und Eltern vermutlich auch nicht)
Die Direktorin unseres Sohnes hat unseren ausdrücklichen Elternwunsch, ein ganz bestimmtes Gespräch mit unserem – minderjährigen – Sohn NICHT zu führen ignoriert. Das haben wir gut begründet. Und nicht nur das – sie hat noch dazu das Versprechen gesprochen, zuerst mit ihm alleine zu sprechen und erst danach mit ihm und der betreffenden Lehrerin, mit der es einen Konflikt gab und um die es ging. Unser Sohn wusste, dass wir diesen Wunsch (Gesprächsverbot) der Schule gegenüber geäußert hatten. Damit hat die Direktorin gleich mehrere problematische Dinge angehäuft:
1. Sie hat ihren Schüler in einen groben Loyalitätskonflikt gebracht, wem er gehorchen soll: Ihr oder den Eltern?
2. Sie hat rechtlich falsch gehandelt, denn wir Eltern sind sorgeberechtigt, nicht sie, und wenn wir entscheiden, dass sie nicht mit ihm sprechen darf, hat sie das zu respektieren, auch wenn es ihr nicht gefällt (wir haben NICHT jedes beliebige Gespräch verboten, sondern nur dieses spezielle, also nicht ihre pädagogische Arbeit vom Elternwunsch abhängig gemacht, und das Gespräch war auch nicht unbedingt zu diesem Zeipunkt notwendig, da das zugehörige Ereignis zwei Monate vorher war – es war also definitiv keine Gefahr in Verzug).
3. Sie hat uns Eltern respektlos behandelt, weil sie unseren Wunsch übergangen hat, um ihre Macht zu demonstrieren.
Die Schule sieht darüber hinweg und sieht auch hier keinen Grund für eine Entschuldigung. Man macht sich vielmehr Sorge um die Redefreiheit und die pädagogische Arbeit. - Lehrer müssen sich nicht an Regeln halten, Schüler schon.
Als unser Sohn seinem Deutsch-Lehrer am Montag eine Hausaufgabe nachreichen wollte, die schon am Freitag davor fällig gewesen wäre, lehnte der Lehrer es ab, diese anzunehmen, weil zu spät. Die, die am Montag (also am richtigen Tag) fällig war, nahm er dann gleich auch nicht an. Vermutlich aus Solidarität zur Freitag-Aufgabe, keine Ahnung.
Der gleiche Lehrer hat nun seit mittlerweile SECHS!!!! Wochen die Klassenarbeiten nicht zurück gegeben, obwohl es in unserer Schule an sich eine Frist von 14 Tagen gilt (ohnehin großzügig, in meinen Schulen in den 1980er Jahren galt 1 Woche – aber bei mehr als 30 SchülerInnen, nicht nur 14!) .